
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Erbrechts. Im Erbrecht gibt es die unterschiedlichsten Fragestellungen und Konstellationen sowohl bei der Frage der Gestaltung von testamentarischen Verfügungen oder der Frage der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten, als auch bei bzw. nach Eintritt des Erbfalls.
Es fällt schwer, sich mit Regelungen auseinanderzusetzen, die mit dem eigenen Tod oder dem eines nahestehenden geliebten Menschens zusammenhängen.
Für Kinder gilt die Erörterung von Nachlassregelungen mit den Eltern oftmals als „Tabuthema“, da sie nicht den Eindruck erwecken wollen, auf das Vermögen der Eltern frühzeitig einen Anspruch zu erheben.
Regelmäßig belasten Unklarheiten nach einem Todesfall die Familie auf erhebliche weise.
Insbesondere in diesem Bereich der menschlichen Grenzerfahrung kommt es darauf an, nicht lediglich rechtlichen Rat zu erteilen, sondern die individuelle Bedarfslage und das Bedürfnis des Ratsuchenden herauszuarbeiten.
Sowohl bei der Beratung vor einem Erbfall zu Lebzeiten, beispielsweise der Gestaltung von Testamenten, als auch bei der Prüfung der weiteren Vorgehensweise nach einem Erbfall sind die Konsequenzen und zwar nicht nur die rechtlichen, sondern ebenso die persönlichen, individuellen und wirtschaftlichen zu berücksichtigen und zu erörtern.
Besonders für Unternehmer ist die frühzeitige erbrechtliche Gestaltung der Lebens- und Vermögenssphäre
von großer Bedeutung.
So sollten Sie entscheiden, ob Sie Ihre Unternehmensnachfolge durch Unternehmensverkauf zu Lebzeiten
oder durch eine vorweggenommene Erbfolge auf Ihre nachfolgenden Generationen regeln.
Das gilt gerade dann, wenn Sie bestimmte Vermögensgegenstände nur bestimmten Personen oder
Institutionen überlassen wollen.
Die Vorsorgeregelung hilft Ihnen und Ihrer Familie, zukünftige unerfreuliche Auseinandersetzungen im Familienkreis
zu vermeiden.
Sollte beim Erbfall der Nachlass unzureichend geregelt sein, ist es Ihr Recht, Probleme anzusprechen und
notfalls auch gerichtlich zu klären.
Darüber hinaus beraten wir Sie in Fragen zu Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten.
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir sorgfältig Ihre Bedarfslage und besprechen die weitere Vorgehensweise in allen Einzelheiten.
Dabei ist es sinnvoll, zu prüfen, ob zu Lebzeiten bereits Vorkehrungen getroffen werden sollen. Hierbei treten insbesondere folgende Fragestellungen auf:
Gerne unterstützen wir Sie beratend und übernehmen Ihre außergerichtliche sowie gegebenenfalls gerichtliche Vertretung.
Ihre Berater
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Puplick Notar Rechtanwältin Christiane Streßig Fachanwältin für Erbrecht |