Allgemeinverbindlichkeiten von Tarifverträgen

Allgemeinverbindlichkeiten von Tarifverträgen

Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis
Anwendung findet, ohne dass dies vereinbart werden muss.

Üblicherweise findet ein Tarifvertrag Anwendung, wenn

  • sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tarifgebunden sind

oder

  • wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass
    der Tarifvertrag gelten soll.

wird ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, sind die tarifvertraglichen
Regelungen für alle Beschäftigten und alle Arbeitnehmer der jeweiligen Branche
oder des jeweiligen Wirtschaftszweiges bindend – unabhängig von der Mitgliedschaft
in der Gewerkschaft oder in einem Arbeitgeberverband.

 

Es gibt zwei Möglichkeiten die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags zu erreichen:

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE)

Der Bundesminister oder eine von ihm beauftragte oberste Arbeitsbehörde
eines Bundeslandes kann nach § 9 des Tarifvertragsgesetzes (TVG)
einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären.

Voraussetzung dafür ist, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber
mindestens 50 % der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags
fallenden Arbeitnehmer beschäftigen (50 %-Klausel) und die
Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von öffentlichem Interesse ist.
Die AVE muss im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss erfolgen.
Der Tarifausschuss wird aus je drei Vertretern der Spitzenverbände
der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gebildet.

Das Entsendegesetz

Im Jahr 1996 wurde das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erlassen.
Auf dieser Grundlage können in bestimmten Branchen Mindeststandards
für Arbeitsbedingungen gesetzt werden – vor allem für Arbeitnehmer,
die von im Ausland ansässigen Arbeitgebern zur Erbringung von Dienstleistungen
nach Deutschland entsandt werden.

Gleichzeitig können mit Hilfe des Gesetzes auch für alle im Inland Beschäftigten
bindenden Standards geltend gemacht werden.
Das Entsendegesetz erlaubt dem Bundesarbeitsminister, Tarifverträge ohne
Einwilligung des Tarifausschusses und ohne 50 %-Klausel für allgemeinverbindlich
zu erklären.

Eine erfolgreiche Durchsetzung eines Mindestlohns für die Branche ist beispielsweise
bei den Briefdienstleistungen erfolgt.

Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Allgemeinverbindlichkeitserklärungen

Wir überprüfen für Sie, ob und welcher Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Insbesondere recherchieren wir, ob ein Tarifvertrag durch sogenannte
Allgemeinverbindlichkeitserklärung Anwendung finden muss und welche Auswirkungen dies
auf das Arbeitsverhältnis hat.

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drtm-pplc 2012-05-19 wid-181 drtm-bns 2012-05-19